Veranstaltungen/Mobilfunksender Informationen
(sam) Elektrosmog von Versorgungsanlagen wie Mobilfunksender oder Starkstromleitungen darf die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigen. Dies verlangt die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die seit 1. Februar 2000 in Kraft ist. Zusätzlich soll die Langzeitbelastung der Bevölkerung im Sinn der Vorsorge möglichst gering gehalten werden. Jetzt sind die Vollzugsbehörden gefordert. Die Kantone müssen in erster Linie dafür sorgen, dass die bestehenden Mobilfunksender überprüft und wenn nötig an die neuen Vorschriften angepasst werden.

Der Handy-Boom ist ungebrochen und inzwischen gibt es über drei Millionen Mobiltelefonbesitzer in der Schweiz. Die schnellen Wachstumsraten bedingen den Bau immer neuer Mobilfunksender. Die Akzeptanz dieser Sendeantennen steht jedoch in umgekehrtem Verhältnis zur Beliebtheit der Mobiltelefone. Im Siedlungsgebiet wird diesen Anlagen ein wachsender Widerstand aus der betroffenen Nachbarschaft entgegengesetzt. Dieses Beispiel illustriert das Spannungsfeld, in dem die neue Verordnung des Bundes über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) klare Verhältnisse schaffen soll. Im Widerstreit unterschiedlicher Bedürfnisse wurde ein Kompromiss zwischen den Schutzanliegen der Bevölkerung und den Nutzinteressen der Versorger getroffen. Neben Anforderungen für das aktuelle Thema der Mobiltelefonie enthält die NISV Vorschriften für weitere Sendeanlagen (z.B. Amateurfunk, Betriebsfunk), Stromleitungen, Eisenbahnen, Transformatoren, elektrische Hausinstallationen und Radaranlagen. Von der Verordnung nicht betroffen sind die Handys selbst. Für die Begrenzung der Strahlung von Mobiltelefonen und anderen elektrischen Geräten sind nämlich internationale technische Vorschriften nötig, die die Schweiz nicht im Alleingang erlassen kann.

Mobilfunk-Antennen auf dem Bruderholz – Ja oder Nein?

Informationsanlass am:

29. November 2011
19:30h - Tituskirche

> Detail Infoveranstaltung (PDF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitstrasse Bruderholz: