Der Handy-Boom ist ungebrochen und
inzwischen gibt es über drei Millionen Mobiltelefonbesitzer in der
Schweiz. Die schnellen Wachstumsraten bedingen den Bau immer neuer
Mobilfunksender. Die Akzeptanz dieser Sendeantennen steht jedoch in
umgekehrtem Verhältnis zur Beliebtheit der Mobiltelefone. Im
Siedlungsgebiet wird diesen Anlagen ein wachsender Widerstand aus der
betroffenen Nachbarschaft entgegengesetzt. Dieses Beispiel illustriert
das Spannungsfeld, in dem die neue Verordnung des Bundes über den Schutz
vor nichtionisierender Strahlung (NISV) klare Verhältnisse schaffen
soll. Im Widerstreit unterschiedlicher Bedürfnisse wurde ein Kompromiss
zwischen den Schutzanliegen der Bevölkerung und den Nutzinteressen der
Versorger getroffen. Neben Anforderungen für das aktuelle Thema der
Mobiltelefonie enthält die NISV Vorschriften für weitere Sendeanlagen
(z.B. Amateurfunk, Betriebsfunk), Stromleitungen, Eisenbahnen,
Transformatoren, elektrische Hausinstallationen und Radaranlagen. Von
der Verordnung nicht betroffen sind die Handys selbst. Für die
Begrenzung der Strahlung von Mobiltelefonen und anderen elektrischen
Geräten sind nämlich internationale technische Vorschriften nötig, die
die Schweiz nicht im Alleingang erlassen kann.




