Veranstaltungen/Nationalfeier 1. August/Statuten Kommittee
 
Komitee Offizielle Basler Bundesfeier auf dem Bruderholz
 
Statuten
 
(Fassung vom 1. Mai 2006)
 
I. Name, Sitz und Vereinszweck
 
§   1.         Unter dem Namen „Komitee Offizielle Basler Bundesfeier auf dem Bruderholz“ besteht in Basel ein Verein, der die Organisation der offiziellen Basler Bundesfeier jeweils am 1. August des Jahres durchführt.
 
II. Mitgliedschaft
 
§   2.         Mitglieder des Vereins sind der „Neutrale Quartierverein Gundeldingen“ und der „Neutrale Quartierverein Bruderholz“ sowie Einzelpersonen. Die Aufnahme erfolgt durch mündliche oder schriftliche Anmeldung beim Vorstand..

§   3.         Es wird kein Mitgliederbeitrag erhoben.

§   4.         Der Austritt aus dem Verein kann auf Jahresende durch schriftliche Erklärung erfolgen.

Ausserdem kann der Vorstand jedes Mitglied ausschliessen, das dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder seinen Jahresbeitrag nicht entrichtet.
 
III. Organisation
 
    A.  Generalversammlung
 
§   5.         Die Generalversammlung, an welcher der Vorstand über seine Tätigkeit und seine Rechnungsführung in den abgelaufenen Geschäftsjahren Bericht erstattet, findet in der Regel alle Jahre statt.

Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, sofern der Vorstand es für nötig erachtet oder falls 1/10  der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe dem Vorstand ein entsprechendes Begehren einreicht.
§   6.  Die Kompetenzen der Generalversammlung sind:

    1.  Die Abnahme der Jahresberichte und der Jahresrechnung.
    2.  Die Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
    3.  Die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
    4.  Beschlussfassung über die Statuten.
    5.  Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die
         Liquidation des Vereinsvermögens, wobei ein allfälliger
         Aktivenüberschuss an eine steuerbefreite Institution mit
         ähnlicher gemeinnütziger Zwecksetzung zu übertragen ist.

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmenden.
 
    B.  Vorstand
 
 
§   7.         Der Vorstand besteht aus 3-5 Mitgliedern und wird von der ordentlichen Generalversammlung gewählt.

Der Vorstand besteht aus Präsident/Präsidentin, Vice-Präsident/Vice-Präsidentin, Kassier/Kassierin sowie aus 2-3 Beisitzern/Beisitzerinnen. 
Der Vorstand konstituiert sich selbst, wobei normalerweise der Präsident/Präsidentin sowie der Vice-Präsident/Vice-Präsidentin von den beiden neutralen Quartiervereinen gestellt werden.

Präsident/Präsidentin, Kassier/Kassierin führen die rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins.

§   8.         Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins, vertritt seine Interessen nach aussen, gegenüber Behörden und Privaten und erstattet der ordentlichen General-versammlung Bericht über seine Tätigkeit.
 
    C. Rechnungsrevisoren
 
§   9.         Die ordentliche Generalversammlung wählt aus der Mitte der Mitglieder zwei Rechnungs-revisoren/Rechnungsrevisorinnen und einen/eine Suppleanten/Suppleantin. Die Rechnungs-revisoren/Rechnungsrevisorinnen überprüfen die Rechnungsführung des Vorstandes und er-statten der ordentlichen Generalversammlung hierüber Bericht.
 
IV. Haftung
 
§   10.      Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist – mit Ausnahme der Entrichtung des in § 3 festgesetzten Mitgliederbeitrages – ausgeschlossen.
 
Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 9. Juni 2006 genehmigt