Gemäss Artikel 55 der neuen Kantons-Verfassung des Kt. Basel-Stadt hat der Staat der Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung einzubeziehen
Presseartikel, Schreiben, Informationen zur Mitwirkung
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Gemäss Artikel 55 der neuen Kantons-Verfassung des Kt. Basel-Stadt hat der Staat der Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung einzubeziehen
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