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Schulsystem völlig umkrempeln
 
(sam) 7.7.2011: Für Harmos* muss Basel-Stadt sein Schulsystem nun bis 2015 völlig umkrempeln. Seit einer Schulreform von 1988 bildet der Stadtkanton mit zwei Jahren Kindergarten, vier Jahren Primarschule, drei Jahren Orientierungsschule sowie fünf Jahren Gymnasium oder zwei Jahren Weiterbildungsschule eine «Schulinsel» mit Strukturen, die weder mit den Nachbarkantonen noch der übrigen Schweiz kompatibel sind.

Erziehungsdirektor Christoph Eymann bezeichnete die Harmos-Vorlage am als wichtigstes schulpolitisches Geschäft seit 1929. Damals verabschiedete der Grosse Rat das geltende Schulgesetz. Für den Stadtkanton biete das Harmos-Konkordat die Gelegenheit, eine «stigmatisierende Aussenseitersituation» in der Schullandschaft zu beenden.

Neu erfundenes Rad war nicht rund

Laut Eymann hatte man in Basel bei der Schulreform von 1988 das Rad neu erfinden wollen und dabei vergessen, dass ein Rad rund sein muss. Nun wolle man eine Schule, die von der ganzen Öffentlichkeit getragen und allen gerecht werde. Die Harmos-Strukturen sehen nach zwei Jahren Kindergarten sechs Jahre Primarschule vor. Darauf folgen drei Jahre Sekundarschule oder vier Jahre Gymnasium. 
 
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*) Das HarmoS-Konkordat
ist am 1. August 2009 in Kraft getreten. Es gilt für diejenigen Kantone, welche dem Konkordat beigetreten sind. Die "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule" (HarmoS-Konkordat) ist ein neues schweizerisches Schulkonkordat. Das Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert Über den Beitritt zum Konkordat entscheidet jeder Kanton einzeln.

Am 21. Mai 2006 haben das Schweizer Stimmvolk und alle Stände die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit 86 % Ja-Stimmen angenommen. Seither sind die Bildungsverantwortlichen (also die Kantone und je nach Bildungsstufe Bund und Kantone zusammen) per Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Was die obligatorische Schule betrifft, kommen die Kantone mit dem HarmoS-Konkordat ihren Verpflichtungen gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung nach.
 
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