Schulsystem völlig umkrempeln
Am 21. Mai 2006 haben das Schweizer Stimmvolk und alle Stände die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit 86 % Ja-Stimmen angenommen. Seither sind die Bildungsverantwortlichen (also die Kantone und je nach Bildungsstufe Bund und Kantone zusammen) per Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Was die obligatorische Schule betrifft, kommen die Kantone mit dem HarmoS-Konkordat ihren Verpflichtungen gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung nach.
(sam) 7.7.2011: Für Harmos* muss Basel-Stadt sein Schulsystem nun bis 2015 völlig
umkrempeln. Seit einer Schulreform von 1988 bildet der Stadtkanton mit
zwei Jahren Kindergarten, vier Jahren Primarschule, drei Jahren
Orientierungsschule sowie fünf Jahren Gymnasium oder zwei Jahren
Weiterbildungsschule eine «Schulinsel» mit Strukturen, die weder mit den
Nachbarkantonen noch der übrigen Schweiz kompatibel sind.
Erziehungsdirektor Christoph Eymann bezeichnete die Harmos-Vorlage am als wichtigstes schulpolitisches Geschäft seit 1929. Damals verabschiedete der Grosse Rat das geltende Schulgesetz. Für den Stadtkanton biete das Harmos-Konkordat die Gelegenheit, eine «stigmatisierende Aussenseitersituation» in der Schullandschaft zu beenden.
Neu erfundenes Rad war nicht rund
Laut Eymann hatte man in Basel bei der Schulreform von 1988 das Rad
neu erfinden wollen und dabei vergessen, dass ein Rad rund sein muss.
Nun wolle man eine Schule, die von der ganzen Öffentlichkeit getragen
und allen gerecht werde. Die Harmos-Strukturen sehen nach zwei Jahren
Kindergarten sechs Jahre Primarschule vor. Darauf folgen drei Jahre
Sekundarschule oder vier Jahre Gymnasium.
Weiterlesen:
*) Das HarmoS-Konkordat
ist am 1. August 2009 in Kraft getreten. Es gilt
für diejenigen Kantone, welche dem Konkordat beigetreten sind. Die "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule" (HarmoS-Konkordat) ist ein neues schweizerisches
Schulkonkordat. Das Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer
und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge.
Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat
von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert Über
den Beitritt zum Konkordat entscheidet jeder Kanton einzeln.
Am 21. Mai 2006 haben das Schweizer Stimmvolk und alle Stände die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit 86 % Ja-Stimmen angenommen. Seither sind die Bildungsverantwortlichen (also die Kantone und je nach Bildungsstufe Bund und Kantone zusammen) per Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Was die obligatorische Schule betrifft, kommen die Kantone mit dem HarmoS-Konkordat ihren Verpflichtungen gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung nach.
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